
Gleichbehandlung für alle
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Im Kampf gegen Diskriminierung hat die EU bereits bahnbrechende Vorschriften erlassen. Ihre Befugnisse sind jedoch begrenzt, was ihren Handlungsspielraum erheblich einschränkt. Die Beseitigung von Diskriminierung ist den Bürgerinnen und Bürgern der EU nach wie vor ein großes Anliegen. Die EU geht daher mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Diskriminierung vor.
Was kann die EU tun?
Die EU kämpft für Ihr Land gegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion bzw. Weltanschauung, Behinderungen, Alter und sexueller Orientierung. Dass Gesetze in diesem Zusammenhang verabschiedet werden, ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. Das Europäische Parlament muss neuen Vorschriften zustimmen – anschließend muss sie der Rat, also die Ministerinnen und Minister der EU-Staaten, einstimmig annehmen. Somit hat jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht. Das ist auch der Grund dafür, dass ein umfassendes Gleichstellungsgesetz seit über einem Jahrzehnt im Rat blockiert wird. Einzig für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt ist keine Einstimmigkeit erforderlich: In diesem Bereich können Parlament und Rat Vorschriften mit einer Mehrheit verabschieden. Die EU konnte daher in diesem Bereich wichtige Änderungen voranbringen. Die Antidiskriminierungsvorschriften der EU sind jedoch nach wie vor ein Flickenteppich an Normen – mit Lücken, die darauf warten, geschlossen zu werden.
Was hat die EU bisher getan?
Sowohl für die Kommission als auch für das Parlament zählen Gleichstellung und der Kampf gegen Diskriminierung zu den wichtigsten Prioritäten im Zeitraum 2019 bis 2024. Immer wieder forderten sie den Rat und die Regierungen der Mitgliedstaaten zum Handeln auf. Wie Sie eben gelesen haben, wurden die jüngsten Erfolge jedoch vor allem im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern erzielt. Ein Beispiel sind die neuen Vorschriften über die Vertretung von Frauen in Leitungsorganen von Unternehmen, die im November 2022 endlich in Kraft traten – ganze zehn Jahre, nachdem sie auf den Weg gebracht wurden. Die neuen Regeln sehen vor, dass beide Geschlechter in Verwaltungsräten von Unternehmen in den Mitgliedstaaten ausgewogen vertreten sein müssen. „Ausgewogen“ bedeutet, dass jeweils mindestens ein Drittel Frauen bzw. Männer sein müssen.
Um das weiterhin bestehende Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu beseitigen, nahm die EU im Mai 2023 nach langwierigen Verhandlungen Rechtsvorschriften für verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz an. Arbeitgeber waren bereits davor verpflichtet, Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit gleich zu bezahlen. Um sicherzustellen, dass das auch wirklich der Fall ist, müssen sie nun auch Informationen über das durchschnittliche Lohnniveau nach Geschlecht und Art der Arbeit bereitstellen.
Betreuungspflichten werden meist von Frauen übernommen. Die EU erkennt seit langem an, dass diese Tatsache zu den größten Hindernissen für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt zählt. Mit ihren Vorschriften sorgt die EU für einen gerechteren Elternurlaub und flexible Arbeitsbedingungen für beide Elternteile.
Doch auch was den Kampf gegen Diskriminierung und für mehr Gleichberechtigung in anderen Bereichen angeht, gibt die EU nicht auf. Mit unverbindlichen Leitlinien, Empfehlungen, Erklärungen und Stellungnahmen sowie dem gezielten Einsatz von Geldern möchte sie die Weichen für eine gerechtere Gesellschaft stellen. Über das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ stellt sie beträchtliche Mittel für Initiativen in den Mitgliedstaaten bereit, die von der Bevölkerung ausgehen und bei denen Gleichstellung und Bürgerbeteiligung, der Kampf gegen Diskriminierung und Gewalt sowie die Werte der EU im Mittelpunkt stehen.
Im Jahr 2020 nahm die Kommission einen Zehnjahresplan zur Förderung der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma an. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Kampf gegen Diskriminierung und Antiziganismus. Darüber hinaus finanzierte die EU Projekte, die darauf abzielten, den Zugang der Roma zu Bildung und Gesundheitsversorgung zu verbessern.
Haben Sie oder jemand, den Sie kennen, eine Behinderung? Dann wissen Sie vielleicht bereits, dass sich die EU für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzt. 2023 schlug die Kommission vor, einen EU-weit gültigen Behindertenausweis einzuführen, nachdem in acht Mitgliedstaaten ein entsprechendes Pilotprojekt umgesetzt worden war.
2020 nahm die Kommission außerdem ihre erste Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen an, mit dem Ziel, Gleichstellung in sämtlichen Politikbereichen, Vorschriften und Finanzierungsprogrammen zu berücksichtigen – unter anderem auch mit Blick auf die Geschlechtsidentität, den Ausdruck der Geschlechtlichkeit und Geschlechtsmerkmale.
Was sind die nächsten Herausforderungen?
In der EU werden immer noch viele Fälle von Diskriminierung gemeldet. Damit die EU etwas dagegen tun kann, ist es nötig, den Widerstand einiger Mitgliedstaaten gegen Antidiskriminierungsvorschriften zu überwinden. Das vorgeschlagene Gleichstellungsgesetz etwa wird seit 2008 im Rat blockiert. Obwohl die EU mit Blick auf bestimmte Aspekte der Gleichstellung von Frauen und Männern umfassendere Befugnisse hat, könnten beim derzeitigen Tempo sogar in diesem Bereich noch fast drei Generationen nötig sein, bis tatsächliche Gleichstellung erreicht wird. Setzen die Mitgliedstaaten jedoch die kürzlich verabschiedeten Vorschriften konsequent um, könnte das den nötigen Anstoß geben, um den Wandel zu beschleunigen.
- Weitere Informationen
Europäische Kommission: Diskriminierungsverbot
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte: Gleichheit, Nichtdiskriminierung und Rassismus
Europäische Union: Gleichstellungsindex
EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments