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 Ein Mädchen, das auf einer grünen Wiese im Sonnenschein sitzt und in eine Pusteblume bläst

Umweltschutz

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 Ein Mädchen, das auf einer grünen Wiese im Sonnenschein sitzt und in eine Pusteblume bläst
© Skif / Adobe Stock.

Die Natur ist für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden sehr wichtig. Doch unsere Umwelt leidet unter den Folgen menschlicher Aktivitäten. Die EU setzt seit mehr als 50 Jahren auf Umweltschutz. Sie hat einen soliden Rechtsrahmen geschaffen, der zahlreiche Bereiche abdeckt. Mit dem europäischen Grünen Deal hat sie unter anderem Ziele in den Bereichen Klimaneutralität, Kreislaufwirtschaft, Renaturierung und Schadstofffreiheit festgelegt. Um diese Ziele zu erreichen, müssen bestehende Regeln überarbeitet und ehrgeiziger gestaltet bzw. an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden. Außerdem sind neue Regeln nötig, um Gesetzeslücken zu schließen – etwa in den Bereichen Entwaldung, Bodengesundheit und Mikroplastik.

Was kann die EU tun?

Umweltprobleme wie Artenschwund, Klimawandel oder Umweltverschmutzung sind ein Fass ohne Boden. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind gemeinsam dafür zuständig, die Umwelt zu erhalten, sie zu schützen und ihren Zustand zu verbessern. In mehrjährigen Umweltaktionsprogrammen legt die EU fest, welche Ziele sie mit ihrer Umweltpolitik verfolgen will. Das aktuelle Aktionsprogramm aus dem Jahr 2022 gibt den politischen Kurs bis 2030 vor. Es baut auf den Zielen des europäischen Grünen Deals auf – eines langfristigen Fahrplans, auf den sich die Staats- und Regierungschefs der EU zur Bekämpfung von Klimawandel und Umweltzerstörung einigten. Die EU hat auch ein Programm für die Umwelt- und Klimapolitik namens LIFE geschaffen, dessen Gelder ausschließlich in Umweltprojekte fließen.

Was hat die EU bisher getan?

Die Umweltpolitik der EU reicht bis in die frühen 1970er-Jahre zurück. Seitdem hat die EU umfassende Umweltschutzvorschriften verabschiedet, die viele Bereiche abdecken: beispielsweise Naturschutz, Klimaschutz, Luftverschmutzung, Vorschriften für den Einsatz von Chemikalien und Pestiziden, Schutz der Wasservorkommen und Abfallwirtschaft.

Mit der Annahme des europäischen Grünen Deals wurde ein Fahrplan für eine klimaneutrale, ressourcenschonende EU bis 2050 festgelegt. Ziel ist, das sogenannte Null-Schadstoff-Ziel zu erreichen, das heißt, die Umweltverschmutzung so weit zu verringern, dass sie unserer Gesundheit und der Natur nicht mehr schadet.

Dafür hat die EU unsere Luftqualitätsnormen überarbeitet, um sie stärker an die neuesten wissenschaftlichen Empfehlungen anzugleichen, und neue Grenzwerte für den Schadstoffausstoß im Straßenverkehr angenommen. Sie hat auch die geltenden Vorschriften für die Behandlung von kommunalem Abwasser aktualisiert und das wichtigste Gesetz zur Regulierung der Umweltverschmutzung durch die Industrie verschärft.

Die EU setzt sich für den Naturschutz ein: Mit neuen Regelungen will sie gegen die Entwaldung und Waldschädigung vorgehen, die unser Verbrauch von Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja, Holz und Ähnlichem verursacht. Unternehmen müssen überprüfen, ob die von ihnen in der EU verkauften Waren „entwaldungsfrei“ sind und den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie hergestellt werden, entsprechen. Die EU hat außerdem ein Renaturierungsgesetz vorgeschlagen. Damit sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, zahlreiche geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen – ob ländliche oder städtische Gebiete, ob Flüsse oder Meere.

Die EU will auch die Kreislaufwirtschaft stärken und so für mehr Nachhaltigkeit sorgen. Dazu will sie die Produktgestaltung und die Entsorgung oder Aufbereitung von Altgeräten verbessern. Eine neue Vorschrift soll beispielsweise Akkus nachhaltiger, langlebiger und leistungsfähiger machen. Außerdem hat die EU Anforderungen für die umweltfreundliche Gestaltung von Verpackungen erarbeitet. Verpackungen sollen wiederverwendbar oder aufbereitbar werden, und insgesamt sollen weniger Verpackungsabfälle entstehen.

Was steht als Nächstes an?

Die EU arbeitet derzeit an einem neuen Rahmen für die Überwachung der Bodengesundheit und die nachhaltige Bodenbewirtschaftung. Denn wir brauchen gesunde Böden, um Lebensmittel anzubauen. Sie hat auch mit der Überarbeitung unserer Abfallbewirtschaftungsvorschriften begonnen, damit weniger Lebensmittel verschwendet werden und mehr gegen Textilabfälle unternommen wird. Mikroplastik, das etwa Kosmetika, Waschmitteln und Kunstrasen vorsätzlich beigemischt wurde, hat die EU bereits verboten. Nun will sie gegen die Mikroplastikverschmutzung vorgehen, die Kunststoffpellets verursachen – der Rohstoff, den die Industrie zur Herstellung von Kunststoffprodukten einsetzt. Unsicher ist jedoch zurzeit noch immer, wann die Vorschriften für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe überarbeitet werden. Diese sogenannte REACH-Verordnung ist der wichtigste Bestandteil der EU-Vorschriften für Chemikalien.

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