Das Down-Syndrom ist eine genetische Veranlagung, die sich in körperlichen Behinderungen und Lernbehinderungen äußert. Durch ihre Politik, Maßnahmen und Rechtsvorschriften fördert die EU die Inklusion von Menschen mit Behinderungen aller Art. Ihre Rechte sind in den Europäischen Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert.
Unter anderem fördert die EU die soziale Inklusion von Menschen mit Down-Syndrom durch ihre Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020. Dabei geht es um Maßnahmen in Bereichen wie Barrierefreiheit, Bildung, Sozialschutz, Gesundheit und Teilhabe. Die EU hilft aber auch auf anderen Wegen. Mit der EU-Jugendgarantie wird beispielsweise die Beschäftigung aller jungen Menschen gefördert, auch von Menschen mit Behinderungen. Und der EU-Behindertenausweis hilft Menschen mit Behinderungen, sich leichter zwischen verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu bewegen.
Außerdem unterstützt die EU Stellen wie die Europäische Agentur für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung oder das Akademische Netz für europäische Behindertenpolitik (ANED), das sich mit der Umsetzung und Entwicklung der EU-Politik befasst.
Die Lebensqualität von Kindern, die mit einer Veranlagung wie dem Down-Syndrom geboren werden, zu verbessern, hat auch in den Forschungsprogrammen der EU seit langem Priorität. So werden beispielsweise Vorhaben finanziert, die darauf ausgerichtet sind, das Down-Syndrom und seine Auswirkungen besser zu verstehen und denen zu helfen, die damit leben, indem beispielsweise Informations- und Kommunikationstechnik genutzt wird. Und nicht zuletzt gibt es den Welt-Down-Syndrom-Tag, der ursprünglich von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurde und jedes Jahr am 21. März begangen wird. An diesem Tag organisieren die Organe der EU regelmäßig Veranstaltungen, um auf das Thema aufmerksam zu machen.