Reisen Sie gerne? Ob Sie lieber Städtereisen in Europa unternehmen oder auf der anderen Seite der Welt auf Wandertour gehen: Flugreisen zu diesen Zielen sind heute viel erschwinglicher und leichter zugänglich als früher.
Der Luftverkehrsbinnenmarkt hat unseren Umgang mit Flugreisen tiefgreifend verändert. Statt Einzelregelungen der EU-Staaten gibt es nun EU-weite Vorschriften, die die Luftfahrt liberalisiert und für mehr Wettbewerb unter den Fluggesellschaften gesorgt haben. Das hat neue Dienstleistungen und Akteure, Billigfluglinien, neue Verbindungen und günstigere Flugpreise gebracht. Außerdem haben nun mehr Menschen Zugang zum Luftverkehr, und die EU hat die europaweiten Sicherheitsvorschriften verschärft.
Zwar sind Flugreisen nun einfacher und günstiger, doch hat der dichtere Flugverkehr auch zur Überlastung des Luftraums, Verspätungen, überfüllten Flughäfen und längeren Wartezeiten geführt. Die EU hat deshalb Maßnahmen zum Schutz von Flugreisenden ergriffen. Wenn Sie ein Ticket für einen Flug von einem Flughafen in der EU kaufen, haben Sie Anspruch darauf, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und den endgültigen Flugpreis zu erfahren. Das EU-Recht schützt auf Flugreisen innerhalb der EU, aber auch wenn man mit Fluggesellschaften aus EU-Mitgliedstaaten aus einem Drittstaat in die EU reist und von der EU aus in einen Drittstaat fliegt. Wenn man Sie nicht an Bord lässt, Ihr Flug gestrichen wird oder sich verspätet, haben Sie unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf Unterstützung: In den ersten beiden Fällen können Sie alternative Beförderungsmöglichkeiten nutzen oder den Ticketpreis erstattet bekommen. Bei Verspätungen haben Sie je nach Flugdauer und Verspätung auch Anspruch auf Schadensersatz. Wenn Sie eine Behinderung haben oder eingeschränkt mobil sind, sollte das EU-Recht Ihnen eine reibungslose Reise ermöglichen. Außerdem haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Gepäck verloren geht, verspätet eintrifft oder beschädigt wird.