Erinnern Sie sich noch an die Zeiten, als man lieber zweimal darüber nachdachte, bevor man sein Handy in einem anderen EU-Land benutzte? An das ungute Gefühl angesichts der enormen Rechnung, die vielleicht zuhause auf einen wartete? Glücklicherweise hat die EU dem fragwürdigen Verhalten von Unternehmen, die den Verbrauchern für Mobilfunkgespräche, Textnachrichten und Internetdienste wie E-Mails hohe Roaminggebühren berechneten, ein für alle Mal ein Ende gesetzt.
Den EU-Vorschriften ist es zu verdanken, dass wir nun „Roaming zu Inlandspreisen“ betreiben können. Das heißt, es macht keinen Unterschied mehr, ob man das Handy im Heimatland oder EU-Ausland nutzt. Bis zu dieser Entscheidung war es ein langer und schwieriger politischer Kampf, aber die EU-Organe blieben beharrlich: Seit dem 15. Juni 2017 ist „Roaming zu Inlandspreisen“ in der EU Realität. Die Roaminggebühren sind seit dem Inkrafttreten der ersten EU-Roamingverordnung im Jahr 2007 um mehr als 90 % gesunken.
Die Vorteile für Mobilfunknutzer sind vielfältig: Sie können von zuhause aus jemanden in einem anderen EU-Land anrufen, jemanden im Heimatland anrufen, wenn Sie im Ausland arbeiten oder Urlaub machen, oder Ihren Partner anrufen, um einen Treffpunkt für das Abendessen in einer fremden Stadt auszumachen. Sie können Textnachrichten und E-Mails verschicken, Umgebungskarten herunterladen, das Navigationssystem benutzen, ein Museum finden, eine Bar suchen, unterwegs einen Film schauen und Fotos in die Cloud hochladen und sie sofort mit Freunden teilen: Dank der EU-Maßnahmen bleiben Sie stets in Verbindung.