Geflügelzüchter

Gehört Ihnen einer der 2,67 Millionen Geflügelzuchtbetriebe in der EU oder arbeiten Sie in einem solchen Betrieb? Dann kümmern Sie sich wahrscheinlich um einige der insgesamt 1,6 Milliarden Masthähnchen, Legehennen und Küken in der Europäischen Union.

Egal ob Sie neben Hühnern auch andere Nutztiere halten und Pflanzen anbauen oder einen auf Geflügel spezialisierten Großbetrieb führen: Sie tragen dazu bei, dass in der EU jedes Jahr 96 Milliarden Eier und 13 Millionen Tonnen Geflügelfleisch erzeugt werden. Aber was tut die EU für Ihr Unternehmen?

Die Europäische Union fördert landwirtschaftliche Tätigkeiten und setzt sich für eine bessere Lebensqualität in ländlichen Gebieten ein – und das bereits seit 60 Jahren. Sie unterstützt Geflügelzüchter mit verschiedenen Maßnahmen, unter anderem wenn Tierseuchen oder der Verlust des Verbrauchervertrauens drohen, den Unionsmarkt zu stören. Bricht in Ihrem Betrieb eine Tierkrankheit wie die Vogelgrippe aus, stellt die EU außerdem Soforthilfen bereit, etwa in Form von Entschädigungen für geschlachtete oder gekeulte Tiere. Zudem enthält das Tiergesundheitsrecht der EU Regeln für die Vorbeugung und Eindämmung von Tierseuchen.

Für Geflügelerzeugnisse hat die EU auch einige Bestimmungen erlassen, die den Unionsmarkt vor nachteiligen Folgen des Handels mit Drittstaaten schützen. Darüber hinaus sollen Werbekampagnen dafür sorgen, dass die Nachfrage nach Geflügelerzeugnissen aus der EU in Drittstaaten steigt.