
Schwarzarbeiter
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Als Schwarzarbeiter bezeichnet man Personen, die inoffiziell beschäftigt werden, beispielsweise in Hotels, in Privathaushalten oder auf Baustellen. Da ihre Arbeit illegal und sozusagen unsichtbar ist, sind sie oft mit niedrigen Löhnen, schlechten Unterkünften und begrenztem Urlaub konfrontiert. Arbeitsplatzsicherheit, Sozialleistungen oder Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen gibt es für sie nicht. Schwarzarbeit macht einen großen Anteil der Schattenwirtschaft aus. Sie führt nicht nur zu ungerechten Wettbewerbsbedingungen für jene Unternehmen, die sich an die Vorschriften halten, sondern schadet auch den öffentlichen Finanzen sowie den Sozialversicherungssystemen.
Für die Bekämpfung von Schwarzarbeit in der EU sind die Behörden in den Mitgliedstaaten zuständig – zum Beispiel die Steuerbehörde oder die Arbeits- bzw. Sozialversicherungsaufsichtsbehörde. Die EU hat jedoch eine aktive koordinierende Rolle inne. 2014 ermächtigte der Rat die EU, das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte zu ratifizieren, wobei die Mitgliedstaaten das Übereinkommen einzeln ratifizieren müssen. Darüber hinaus geht die EU auch gegen Menschenhandel vor. Sie forderte die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, internationale Übereinkünfte zu ratifizieren, mit denen gegen Menschenhandel und die Ausbeutung von Arbeitskräften vorgegangen werden soll.
Die Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit – eine ständige Arbeitsgruppe der Europäischen Arbeitsbehörde – sorgt für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten. Ziel ist, Schwarzarbeit zu bekämpfen und sie in legale Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln. Da das Problem von Land zu Land sehr unterschiedlich sein kann, können die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, wie sehr sie sich beteiligen.
- Weitere Informationen
ELA-Website zur EU-Plattform gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, https://www.ela.europa.eu/en/undeclared-work
Eurofound-Website zum Thema „Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit“, https://www.eurofound.europa.eu/de/topic/undeclared-work
Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation, https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_protect/---protrav/---travail/documents/publication/wcms_161104.pdf
EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments, https://epthinktank.eu